Gehaltserhöhungen sind erst nach circa 35 Jahren Betriebszugehörigkeit möglich. Nachdem die Steuern von dieser Gehaltserhöhung abgezogen
Gehaltserhöhungen sind erst nach circa 35 Jahren Betriebszugehörigkeit möglich. Nachdem die Steuern von dieser Gehaltserhöhung abgezogen wurden, bleibt einem ein Überschuss für ein Eis im Becher mit 3 Kugeln und ohne Sahne.
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